Betreuungsverfügung


BetreuungsverfügungNeben der Möglichkeit der Vorsorgevollmacht gibt es auch die Einrichtung der Betreuungsverfügung. Sie stellt eine Willenserklärung des Verfassers dar, welche an ein mögliches Betreuungsgericht sowie den Bevollmächtigten gerichtet ist. Das Betreuungsgericht, das ein Teil des zuständigen Amtsgerichtes ist, muss eine Betreuungsverfügung bei der Bestellung eines Betreuers berücksichtigen. Die Person kann so einzelne betreuende Personen festlegen, gleichzeitig aber auch explizit Personen erwähnen die als Betreuer nicht in Frage kommen. Das Gericht muss diesen Wünschen entsprechend und diese berücksichtigen. Wir bieten Ihnen im folgenden Artikel eine Betreuungsverfügung als Vorlage zum Download an.

Betreuungsverfügung anfordern und herunterladen

Die Vorlage kann über das untenstehende Formular per E-Mail angefordert heruntergeladen. Für jede gängige Office Plattform stellen wir dabei eine eigene Datei bereit. Auf diesem Weg schließen wir Probleme bei der Verwendung unserer Vorlagen bereits im Vorfeld aus. Sie können sich vollkommen auf die inhaltlichen Aspekte der Verfügung konzentrieren, sobald Sie eine passende Datei heruntergeladen haben.

Hinweis: Die Betreuungsverfügung steht Ihnen als werbebasiertes Modell Content->Werbeeinverständnis zur Verfügung. Wir können jedoch nicht zusätzlich Haftung übernehmen. Die Verwendung erfolgt daher vollständig auf eigene Gefahr hin.

Betreuungsverfügung








Wichtig ist jedoch, dass Sie wirklich eine passende Datei als Grundlage verwenden. Bei der Umwandlung fremder Formate bereiten die meisten Office Programme Schwierigkeiten. Dies äußert sich durch fehlerhafte Darstellung, Formatierung und Anordnung von Elementen. Im Zweifel sollten Sie einfach eine weitere Vorlage ausprobieren.

 

Geschäftsfähigkeit und die Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zu einer Betreuungsvollmacht, bei der ein Bevollmächtigter direkt Entscheidungen treffen kann und mit den dafür notwendigen Rechten ausgestattet wird, ist eine Betreuungsverfügung zunächst einmal nur eine Willenserklärung. Hier werden nur Wünsche und Vorschläge geäußert, welche von einem Betreuungsgericht geprüft werden. Es wird daher auch nicht die Geschäftsfähigkeit der Person zwingend vorausgesetzt.

So könnte theoretisch auch ein Jugendlicher sich bereits wünschen, dass bestimmte Personen nicht zum Betreuer bestellt werden. In der Praxis ist es allerdings, insofern dies möglich ist, immer einfacher wenn die Person zum Zeitpunkt der Unterzeichnung als voll geschäftsfähig galt. Vor Gericht macht dies die Berücksichtigung der Verfügung deutlich einfacher.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Ein großer Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ist, dass eine Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten unmittelbar ermöglicht zu handeln wenn es darauf ankommt. Die Betreuungsverfügung ist zunächst erstmal nur eine Willenserklärung, in der Sie festlegen oder verfügen, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Sie schlagen dem Gericht eine Person vor oder schließen bestimmte Personen explizit aus. Diese Wünsche und Vorschläge werden vom Betreuungsgericht geprüft.

Wenn die Richter Ihre Zustimmung geben und die Person für geeignet halten, wird diese als Betreuer eingesetzt. Allerdings müssen die von einem Gericht bestellten Betreuer berichten. Sie werden vom Betreuungsgericht überwacht. Dies ist ein weiterer wesentlicher Unterschiedlich zur Vorsorgevollmacht. Der Bevollmächtigte wird nicht kontrolliert und muss keinem Gericht bericht erstatten.

Diese Punkte machen die zusätzliche Möglichkeit der Betreuungsverfügung notwendig. Sie bietet Menschen ohne Vertrauensperson die Möglichkeit vorzusorgen. Selbstverständlich gehört noch immer Vertrauen dazu wenn eine Person in der Verfügung als Betreuer gewünscht wird. Allerdings ist es noch einmal ein großer Unterschied wenn der Betreuer und seine Handlungen von einem Gericht kontrolliert werden. Gerade Menschen die keine Angehörigen mehr haben, weitestgehend isoliert leben oder deren vertrauten Personen bereits verstorben sind nutzen häufig diese Möglichkeit.