Betreuungsvollmacht

Wird eine Person durch eine Krankheit, einen Unfall oder sonstige Umstände in einen Zustand versetzt, in dem sie nicht mehr selbstständig Handlungen durchführen oder Entscheidungen treffen kann, muss diese betreut werden. Es muss jemand an der Stelle der Person die Entscheidungen treffen und als Stellvertreter handeln. Dazu wird in der Situation ein Bevollmächtigter berufen. Wird …

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