Versorgungsvollmacht


Auch junge Menschen können innerhalb kürzester Zeit zu einem Pflegefall werden. Innerhalb von wenigen Augenblicken kann sich das Leben schlagartig ändern. Wer dabei später die Verantwortung trägt ist letztendlich nur noch für die Kostenfrage relevant. Die Klärung der Schuldfrage ändert nichts mehr an der unmittelbaren Situation des Betroffenen. Da Einflüsse, die man selbst nicht steuern oder verhindern kann, von einem Tag auf den anderen das Leben unabhängig vom Alter auf den Kopf stellen können, sollten Sie sich frühzeitig mit der Vorsorge für den Ernstfall auseinander setzen. Ein Teil davon ist die Versorgungsvollmacht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vorlage, mit der Sie kostenfrei und innerhalb weniger Minuten eine eigene Vollmacht erstellen können.

Versorgungsvollmacht herunterladen

Hier steht unser Formular zur Anforderung der Versorgungsvollmacht für Sie bereit. Sie können diese in verschiedenen Dateiformaten anfordern. Wir empfehlen dringend das für Ihre Office Anwendung am besten passende Dokument herunter zu laden. Nutzen Sie unbedingt die nativen Formaten der Software. Nur so sind Fehler in Probleme mit der Kompatibilität ausgeschlossen. Wir legen viel Wert auf spezialisierte Dateien für verschiedene Office Pakete. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie Ihren Fokus auf die inhaltlichen Fragen richten können.

Vorsorgevollmacht








Wichtig: Registrieren Sie Ihre Vorsorgeverfügungen bei bei der Bundesnotarkammer
Registrieren Sie Ihre Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Betreuungsgericht prüft immer erst, ob dort eine Registrierung erfolgt ist.

Hinweis: Die Versorgungsvollmacht stellen wir Ihnen vollständig kostenfrei zur Verfügung. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Haftung zusätzlich übernehmen können. Die Verwendung erfolgt auf Ihre eigene Gefahr!

Verwandte haben keine implizite Vollmacht

Es wird sehr häufig angenommen, dass bereits durch ein direktes Verwandtschaftsverhältnis eine Vollmacht für die Versorgung vorliegt. Jedoch ist dies nicht der Fall, selbst dann bei den eigenen Kindern oder eigenen Eltern nicht. Eine Ausnahme sind hier natürlich Kinder, die bisher noch nicht volljährig sind. In diesem Fall sind die Eltern Vertretungsberechtigt. Das nicht volljährige Kind kann ohnehin keine Vollmacht ausstellen. Wichtig daher: Sie müssen Verwandte explizit durch eine Vorsorgevollmacht befähigen, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Ohne diese Vollmacht geht es nicht.

Vollmacht im Zentralregister hinterlegen

Absolut sinnvoll ist es, die eigene Versorgungsvollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu hinterlegen. Dies wird immer abgefragt bevor über kritische Behandlungen entschieden wird. So ist nahezu sichergestellt, dass Ihre vorab definierte Vorsorgevollmacht sowie möglicherweise angelegte Patientenverfügung berücksichtigt werden. Es gibt ähnliche Dienste von Drittanbietern, von denen wir an dieser Stelle jedoch abraten. Das Problem an der Stelle ist, dass es viele dieser privaten Unternehmen gibt. Daher können im Ernstfall unmöglich alle Stellen auf Verdacht abgefragt werden. Da dies auch die privaten Dienstleister wissen, werden den Kunden Hinweiskarten für die Brieftasche ausgehändigt. Idee ist an der Stelle, dass ein Mediziner diesen Hinweis findet und entsprechend bei dem Dienstleister anfragt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dies häufig nicht passiert. Schuld ist an der Stelle eigentlich niemand unmittelbar. Es ist vielmehr das Konzept selbst, dass einige Schwächen aufweist. Immerhin wird nicht jeder Arzt oder Mediziner automatisch Ihr Portemonnaie, Geldbörse oder Brieftasche zu durchsuchen.