Vollmacht Zulassung


Vollmacht Zulassung
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Bei der Zulassung von einem KFZ wie einem PKW, LKW oder auch einem Motorrad, muss man zum entsprechenden Straßenverkehrsamt des eigenen Kreises. Neben verschiedenen Unterlagen, Ausweisen und Informationen benötigt man häufig auch eine ganze Menge Zeit.

Der Prozess der Anmeldung selbst dauert in der Regel nicht solange. Viel mehr ist es das Warten auf einen Platz in der Reihe, dass einkalkuliert werden muss. In den meisten Fällen zieht jeder Besucher bei Ankunft eine Nummer im Straßenverkehrsamt. Diese werden dann sequentiell abgearbeitet und nacheinander aufgerufen.

Wer als Berufstätiger keine Zeit dazu hat, muss einen Tag Urlaub nehmen. Doch es gibt noch eine Alternative: Findet sich jemand, der diese Aufgabe übernimmt, kann auch ein Vertreter zur Anmeldung geschickt werden. Er muss dazu lediglich bevollmächtigt werden. Und genau dafür ist unsere Vollmacht Zulassung eine optimale Basis.

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Vollmacht zur KFZ ZulassungUnsere Vollmacht Zulassung für KFZ können Sie ganz einfach per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per E-Mail zugeschickt.

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Bei der Zulassung mitnehmen

Wird ein KFZ zugelassen, müssen immer verschiedene Unterlagen mitgeführt werden. Wenn eine Anmeldung im Auftrag durchgeführt werden soll, ist das zum Beispiel unsere Vollmacht Zulassung, die vorab ausgefüllt um Fahrzeughalter unterschrieben wurde.

Zudem wird ein gültiger Personalausweis vom Halter benötigt, im Zweifel als Kopie die der Bevollmächtigte dann mitführen kann. Der Halter muss identifiziert werden können. Gleiches gilt für den Vertreter, der die Zulassung vor-Ort vornimmt. Auch er muss einen gültigen Personalausweiss oder Pass mitführen. Der Name muss genau mit dem Namen in der ausgefüllten Vollmacht Zulassung übereinstimmen. Hier werden gerne mal in einer Vollmacht mehrere Vornamen unterschlagen.

Zudem wichtig: Der Fahrzeugbrief bzw. die Betriebserlaubnis. Zum einen sind dort wichtige Informationen zum KFZ selbst enthalten. Außerdem dürfen Sie schließlich nicht einfach jedes Auto anmelden. Dafür brauchen Sie schon die entsprechenden Urkunden. Wichtig, besonders wenn Sie über die Vollmacht Zulassung jemanden für die Anmeldung bevollmächtigen: Den Fahrzeugbrief erhalten Sie erst vom Händler, wenn alle Raten bezahlt sind. Wenn Sie diesen einer fremden Person mitgeben, muss also absolutes Vertrauen bestehen. Lassen Sie sich ggf. sogar selbst per Unterschrift die Übergabe quittieren. Er ist nämlich dann quasi mit der Besitzurkunde unterwegs.

Wichtig ist, neben der Vollmacht Zulassung, ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung. Wie schon in der Führerscheinprüfung abgefragt, darf natürlich ein Fahrzeug nicht unversichert im Straßenverkehr teilnehmen. Mindestens eine Haftpflicht ist notwendig, um mögliche Sach- oder Personenschäden abzufangen. Dazu benötigt man die sogenannte eVB Nummer. Sie löst die dem ein oder anderen noch bekannte Doppelkarte der Versicherung aus Papier ab.

Bei der Zulassung von einem KFZ wird zudem auch gleichzeitig eine Einzugsermächtigung erteilt. Diese ist notwendig, damit die KFZ-Steuer vom Finanzamt abgebucht werden kann. Ohne wird kein Fahrzeug mehr zugelassen.

Online Zulassung

Spannend und für den Bürger einfacher ist das Thema Online Zulassung! Wer im Besitz eines neues Personalausweises ist, kann dessen neue Fähigkeiten beginnend mit dem Jahr 2015 Online abmelden. Dazu wird die Personalausweis benötigt und eine Sicherheitsnummer, die über die Stempelplakette abgelesen werden kann. Der Fahrzeughalter muss dazu über das Kraftfahrt-Bundesamt die Abmeldung vornehmen. Im zweiten Schritt ist die Wiederzulassen durch den gleichen Halter angedacht. Dazu wird natürlich unsere Vollmacht Zulassung nicht benötigt. Auch die direkte Anmeldung eines neuen Fahrzeuges ist erst einmal noch nicht geplant.