Betreuungsvollmacht Mustervorlage


Es kann jederzeit passieren, dass ein Mensch auf einmal nicht mehr dazu in der Lage ist, für sich zu sorgen und seine Rechtsgeschäfte zu erledigen. Für diesen Fall kann mithilfe einer sogenannten Betreuungsvollmacht vorgesorgt werden.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Erstellen achten müssen und welche Rechte der Bevollmächtigte erhält. Zudem stellen wir Ihnen auf dieser Seite ein Muster für Ihre eigene Betreuungsvollmacht zur Verfügung.

Betreuungsvollmacht








Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Die Betreuungsvollmacht wird auch als Betreuungsverfügung bezeichnet. Sie bevollmächtigt eine dritte Person zum Tätigen von Rechtsgeschäften im Namen des Vollmachtgebers.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht gilt die Betreuungsvollmacht im Notfall nicht sofort, sondern erst nachdem sie durch das Betreuungsgericht anerkannt wurde.

Warum eine Betreuungsvollmacht sinnvoll ist

Es kann auch in jungen Jahren passieren, dass ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich selbst sorgen kann.

Liegt keine Betreuungsvollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht in diesem Fall einen geeigneten Betreuer. Verwandte können dabei zwar berücksichtigt werden. Prinzipiell ist das Gericht jedoch nicht dazu verpflichtet. Entgegen anderslautender Meinungen sind übrigens auch Eheleute nicht automatisch dazu berechtigt, die Betreuung zu übernehmen.

Mit einer Betreuungsverfügung ist es möglich, eine bestimmte Person zum Betreuer zu ernennen sowie festzulegen, wer diese Aufgabe keinesfalls übernehmen soll. Sofern sich die ausgewählte Person als Betreuer eignet, wird das Gericht dem Wunsch aus der Betreuungsvollmacht im Normalfall entsprechen.

Folgende Voraussetzungen muss der Betreuer erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Wohnsitz in der Nähe des Vollmachtgebers
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Keine Vorstrafen
  • Keine Einträge im Schuldnerverzeichnis

Aufgaben im Rahmen der Betreuungsverfügung

Viele Menschen sind der Meinung, dass die Aufgabe des Betreuers darin besteht, dem Betreuten im Alltag Hilfestellung zu leisten. Das ist jedoch nicht richtig.

Stattdessen geht es im Rahmen der Betreuungsverfügung lediglich darum, im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte zu tätigen.

Eine Betreuungsverfügung bevollmächtigt den Betreuer zu folgenden Handlungen:

  • Verwalten des Vermögens
  • Bestimmung des Aufenthaltsortes
  • Klären von Wohnungsangelegenheiten
  • Regeln der Gesundheitsfürsorge
  • Übernehmen von Schriftverkehr.

Der Bevollmächtigte hat dabei stets im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln und muss wichtige Angelegenheiten auch vorab mit diesem besprechen.

Das ist beim Ausstellen der Betreuungsvollmacht wichtig

Es will gut überlegt sein, wem die Betreuungsvollmacht erteilt werden soll. Sie sollten sich absolut sicher sein, dass die Person Ihrer Wahl vertrauenswürdig ist und im Ernstfall in Ihrem Interesse handeln wird.

Sie können Ihre Betreuungsverfügung selbst ausstellen. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist in der Regel nicht zwingend erforderlich, kann sich jedoch durchaus als sinnvoll erweisen.

Bewahren Sie Ihre Betreuungsvollmacht zuhause an einem gut auffindbaren Ort auf. Alternativ besteht in einigen Bundesländern auch die Möglichkeit, die Betreuungsverfügung beim Amtsgericht zu hinterlegen.

Derzeit ist das in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Niedersachsen, Hessen, Bremen und Bayern möglich.

Gültigkeit der Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung bleibt im Normalfall bis zum Tod des Ausstellers gültig. Sie kann allerdings jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner bestimmten Form. Er sollte jedoch schriftlich erfolgen.

Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, Ihre Betreuungsvollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an geänderte Vorstellungen anzupassen.

Mustervorlage für eine Betreuungsvollmacht downloaden

Wenn Sie eine Betreuungsvollmacht erstellen wollen, finden Sie auf dieser Seite das passende Muster. Laden Sie sich die Vorlage als Word-Dokument auf Ihren PC herunter und passen Sie die Betreuungsverfügung an Ihre Wünsche an.