Erziehungsbeauftragung Mustervorlage für Muttizettel


Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes liegt eine Erziehungsauftragung („Muttizettel“) vor, wenn eine Person über 18 Jahre (der „Elternvertreter“) aufgrund einer Vereinbarung mit der sorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) dauerhaft oder vorübergehend Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder wenn sie ein Kind oder einen Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder Jugendhilfe betreut.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach § 5 Abs. 1 und für Jugendliche ab 16 Jahren nach Mitternacht ist in der Regel die Begleitung durch einen Betreuer oder Erziehungsberechtigten bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Discotheken usw.) erforderlich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen immer zwischen 23.00 und 5.00 Uhr in Restaurants begleitet werden, jedoch nur tagsüber, wenn sie sich dort ohne Essen und Trinken aufhalten. Jugendliche über 16 Jahre müssen nur zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens in Restaurants begleitet werden.

Muttizettel anfordern

muttizettel








 

Die Verpflichtung zum Nachweis der Erziehungsbeauftragung ergibt sich aus § 2 Abs. 1, es ist jedoch nicht ausdrücklich eine Form und damit auch nicht die Schriftform vorgesehen. Privatrechtlich können die Veranstalter jedoch eine solche Genehmigung verlangen. In diesem Fall sollte das Dokument in der Regel die persönlichen Daten und Unterschriften der beteiligten Personen enthalten.

Der Ort und das Datum sowie der Name der Veranstaltung sind dann ebenfalls erforderlich und eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten ist ebenfalls erforderlich, um die Unterschrift zu überprüfen.

Einige Diskotheken bieten auf ihren Webseiten Formulare für den sogenannten „Muttizettel“ zum Herunterladen an: www.partyzettel.de

Darüber hinaus können Kinder bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren Uhr bis 24.00 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigten an Tanzveranstaltungen teilnehmen, wenn sie von anerkannten Einrichtungen der Jugendarbeit durchgeführt werden oder für künstlerische Aktivitäten oder Bräuche genutzt werden