Vollmacht für das Finanzamt 


Eine Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten ist äußerst sinnvoll.
Eine Vollmacht für das Finanzamt kann viel Zeit sparen.

Eine Vollmacht für das Finanzamt oder in der Fachsprache, eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen kann für viele Menschen eine echte Erleichterung sein. Gerade wenn man viel Zeit und Energie dafür aufwenden müsste, seine Steuererklärung selbst anzufertigen, kann sich eine Vollmacht für die Vertretung in Steuersachen lohnen. Was es dabei zu beachten gibt, können Sie hier erfahren.

Vollmacht für das Finanzamt: Die Vorteile

Stellen Sie sich nur einmal vor, wie viel Zeit Sie sparen können, wenn Sie in Zukunft Ihre Steuererklärung von einem Fachmann oder einer Fachfrau anfertigen lassen. Aber nicht nur das: Wenn Sie ihre Steuererklärung selbst machen, wissen Sie letzten Endes gar nicht, ob alles korrekt ausgefüllt und belegt ist. Schließlich hat es ja einen guten Grund, dass die Ausbildung zum Steuerberater einige Jahre dauert und die Prüfung sehr schwierig ist.

Und selbst wenn Sie dank der neuesten Steuer-Software alles korrekt ausgefüllt haben, können Sie nur in den seltensten Fällen mit einem Steuerberater mithalten. Denn der weiß, was man noch zusätzlich ansetzten und aufführen kann, um das zu versteuernde Einkommen möglichst gering zu halten. Mit einer Software wird Ihnen das nicht gelingen.

Kurzum, eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten kann Ihnen eine Menge Zeit und Geld sparen und sollte daher unbedingt überlegt werden. 

Muster Vollmacht für das Finanzamt anfordern

Vollmacht für das FinanzamtUnsere Muster Vollmacht für das Finanzamt bzw. zur Vertretung in Steuersachen können Sie hier einfach per E-Mail anfordern. Der Downloadlink wird Ihnen dann sofort per E-Mail zugeschickt. Danach können Sie die Vorlage im Word-Format herunterladen.








Vollmacht für das Finanzamt: Wie muss sie aussehen?

Bei einer Vollmacht für das Finanzamt müssen Sie keine gesonderten Formalitäten beachten. Allerdings sollten Sie die Vollmacht schriftlich ausstellen, denn nur so kann Ihr Bevollmächtigter auch nachweisen, dass er oder sie tatsächlich eine Vollmacht für das Finanzamt hat. 

Ob Sie allerdings die Vollmacht am Computer, auf der Schreibmaschine oder gar von Hand schreiben, bleibt Ihnen überlassen. Bei einer handschriftlichen Vollmacht sollten Sie darauf achten, dass sie gut gelesen werden kann. Kommt es nämlich zu Unstimmigkeiten, könnte die Vollmacht angefochten werden. 

In jedem Fall muss die Vollmacht für das Finanzamt von Ihnen unterschrieben werden. Ohne Unterschrift ist sie nicht gültig. 

Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten

Nun aber zum eigentlichen Schriftstück. Ihre Vollmacht für das Finanzamt muss einige Dinge enthalten, damit Ihr Steuerbrater für Sie steuerlich tätig werden darf:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift: Diese Informationen gehören unbedingt in die Vollmacht hinein. Nur so kann der Finanzbeamte nachvollziehen, wer die Vollmacht ausgestellt hat.
  • Name und Anschrift des Steuerberaters: Auch ohne diese Angaben geht es nicht. 
  • Umfang der Vollmacht: Außerdem sollten Sie in der Vollmacht festlegen, was Ihr Steuerberater für Sie erledigen darf. Es könnte sein, dass Sie ihrem Steuerberater nur erlauben möchten, die Einkommenssteuererklärung für Sie zu machen. Alle anderen steuerlichen Angelegenheiten können Sie in der Vollmacht auch ausschließen. 
  • Zeitraum der Vollmacht: Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Gültigkeit der Vollmacht einzuschränken. Nämlich dann, wenn Sie in absehbarer Zukunft die Steuererklärung doch wieder selbst übernehmen möchten, oder auf der Suche nach einem anderen Steuerberater sind. 

Vollmacht für das Finanzamt: So könnte Sie aussehen

Wenn Sie möchten, können Sie sich an unserer Vorlage für das Finanzamt orientieren. In der Regel hat aber auch jeder Steuerberater ein passendes Schriftstück, dass die Mandanten einfach nur unterschreiben müssen. 

So könnte Ihre Vollmacht aussehen:

  • in den Briefkopf gehört Ihre Adresse und die des Steuerberaters
  • Ort und Datum
  • Betreff: Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten
  • die eigentliche Vollmacht: Bei der Formulierung der Vollmacht gibt es keine besonderen Vorgaben Sie sollten noch einmal Ihren vollen Namen erwähnen und den Steuerberater nennen, dem Sie die Vollmacht erteilen. Wenn gewünscht, können Sie die Vollmacht wie oben geschildert noch einschränken.
  • Schluss des Briefes: Ihre Steuernummer, Daten und Anschrift und Unterschrift.

Diese Vorlage können Sie nun individuell anpassen und für Ihre Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nutzen. Ihr Steuerberater kann Ihnen beim Ausstellen der Vollmacht weitere Tipps geben. 

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