Vollmacht zum Hausverkauf: Das sollten Sie wissen


Eine Vollmacht zum Hausverkauf hat viele Vorteile
Eine Vollmacht zum Hausverkauf hat viele Vorteile

Eine Vollmacht zum Hausverkauf kann eine tolle Sache sein. Zum Beispiel dann, wenn Sie ihr Wohneigentum veräußern wollen, aber einfach keine Zeit haben sich darum zu kümmern. Oder aber auch in dem Fall, wenn sich eine Erbengemeinschaft um den Verkauf des geerbten Hauses kümmern muss. Leben die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft im Bundesgebiet verstreut, kann die Vollmacht eine enorme Erleichterung sein. Es gibt aber einige Dinge, die dabei beachtet werden sollten. Welche das sind, erfahren Sie hier. 

Vollmacht zum Hausverkauf: Erste Schritte

Will eine Erbengemeinschaft oder eine Privatperson ein Haus verkaufen, sucht man meist zuerst einen Interessenten. In der Regel geschieht das über die üblichen Portale oder auch Anzeigen in regionalen Zeitungen, oder Online-Börsen. Noch einfacher, allerdings nicht unbedingt günstiger, wird das, wenn man einen Immobilienmakler mit dieser Aufgabe betraut. 

Die Gebühren, die dabei anfallen, werden jedoch in der Regel auf den Kaufpreis des Hauses addiert. Für Interessenten bedeutet das, dass sie in diesem Fall einen höheren Preis zahlen müssen, als sie es ohne Makler tun müssten. Und gerade der Preis ist bei einem Hauskauf und Hausverkauf nach wie vor ein nicht zu unterschätzendes Argument. 

Klären Sie wichtige Fragen

Entscheiden Sie sich dafür, den Hausverkauf von einer dritten Person durchführen zu lassen, sollten Sie vorab wichtige Fragen unbedingt klären und diese schriftlich festhalten. 

  • Welcher Preis soll erzielt werden? Sprechen Sie genau ab, welchen Verkaufspreis Sie sich für das Haus mindestens wünschen und halten Sie den unmissverständlich in schriftlicher Form fest
  • Welcher Zeitraum steht zur Verfügung. Halten Sie in der Vollmacht fest, wie lange die Person Zeit hat, das Haus zu verkaufen. Das hilft Ihnen gleich auf zwei Arten: Die beauftragte Person muss sich ins Zeug legen, um einen geeigneten Käufer zu finden – so kommen Sie schneller an Ihr Geld. Zum anderen ist die Vollmacht zum Hausverkauf so auch nicht unbegrenzt gültig. Das kann spätere Rechtsstreitigkeiten verhindern. Halten Sie daher den Zeitraum und das genaue Datum ebenfalls unbedingt auf der Vollmacht fest.

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Vollmacht zum Hausverkauf im Alter

Häufig kommt es vor, dass Personen in ein Seniorenheim ziehen und dann ihr Haus verkaufen. Entweder weil sie es müssen, um damit die Kosten für die neue Unterkunft zu zahlen, oder weil sie noch zu Lebzeiten ihr Haus verkaufen möchten. Auch in diesem Fall kann eine Vollmacht helfen. Denn gerade wenn es um die Kosten für ein Seniorenheim geht, kann es schnell zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Möchten beispielsweise die Kinder das Elternhaus verkaufen, um die Kosten für das Heim zu decken, reicht ein Testament nicht aus. Auch in diesem Fall braucht es eine Vollmacht – und zwar eine notarielle Vorsorgevollmacht.

Und die bereits im Vorfeld notariell regeln zu lassen, kann sehr wichtig werden. Fehlt diese Vollmacht nämlich und der Heimbewohner ist nicht mehr dazu in der Lage, den Hausverkauf selbst zu übernehmen, kann ein Betreuer von einem Gericht bestellt werden. Und das muss nicht zwingend ein Familienangehöriger sein. Die Gerichte bestellen auch gerne hauptamtliche Betreuer für diesen Fall, die sich dann darum kümmern, dass das Haus schnell bezahlt und damit die Kosten für die Unterbringung im Seniorenheim beglichen werden.

Dabei haben die Familienangehörigen natürlich keine Garantie, dass der Preis, den sie sich eigentlich vorgestellt haben, bei dem Verkauf des Hauses erzielt wird. 

Und noch einen Nachteil hat diese Variante. Der hauptberufliche Betreuer muss natürlich auch bezahlt werden – und zwar aus dem erlös des Verkaufspreises, das er für das Haus erzielt.

Fazit: Wer sich rechtzeitig um eine Vollmacht für den Hausverkauf kümmert, kann sich eine Menge Ärger und letztlich auch eine ganze Menge Geld sparen.