Eine Patientenvollmacht, nicht zu verwechseln mit der Patientenverfügung, ist eine spezielle Form der Vollmacht. Der Vollmachtgeber erteilt mit ihr einer bevollmächtigten Person die Vollmacht an seiner Stelle über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Für den Fall, dass der Vollmachtgeber als Patient nicht mehr selbst über Behandlungen entscheiden kann, muss dies dann der Vollmachtnehmer für die festgelegten Situationen tun.
Hintergrund ist, dass Ärte und Mediziner immer versuchen einen Patienten am Leben zu erhalten. Ein häufiger Grund für derartige Vorsorge ist oft, dass viele Menschen nicht künstlich am Leben erhalten werden möchten, falls Sie klinisch bereits als tod gelten. Mit unserer Muster Patientenvollmacht können Sie eine eigene Vollmacht innerhalb weniger Minuten errichten.
Fordern Sie gleich Ihre Patientenverfügung hier an.
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Patientenvollmacht herunterladen
Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte.
An dieser Stelle können Sie unsere Patientenvollmacht anfordern.
Das 2009 verabschiedete „dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung sagt dem behandelnden Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Eine Formulierung wie „unwürdiges Dahinvegetieren“ sagt beispielsweise gar nichts aus, denn sie ist von den Wertvorstellungen des jeweiligen Patienten geprägt und damit nicht allgemeingültig. Formulierungen müssen konkret sein, um Gültigkeit zu haben.
Patientenvollmacht oder Patientenverfügung?
Eine Paradebeispiel dafür sind zum Beispiel Maßnahmen, die Sie künstlich am Leben erhalten. Viele Patienten möchten, wenn keine Aussicht auf eine vollständige Heilung mehr gegeben ist, nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden. Diese Personen legen entsprechend fest, dass falls derartige Maßnahmen notwendig werden, der Vollmachtnehmer darüber zu entscheiden hat. Dieser sollte dann natürlich Ihrem Willen Folgeleisten und in Ihrem Sinne entscheiden.
Die Patientenverfügung hingegen richtet sich direkt an die Ärzte und Mediziner. Die Verfügung legt direkt fest, wie sich die Mediziner bei bestimmten Fragen zu verhalten haben und welche Art von Behandlung gewünscht oder nicht gewünscht wird.
Darin werden die Standpunkte zu unterschiedlichen Behandlungsmethoden festgehalten. Neben den oft zitierten lebensverlängernden Maßnahmen werden sehr oft auch andere Aspekte festgelegt. So gibt es zum Beispiel religiöse Überzeugungen die eine Bluttransfusion ablehnen könnten. Derartige Wünsche sind natürlich unbedingt festzuhalten. Der Vorteil der Patientenverfügung hierbei ist, dass nicht erst ein Bevollmächtigter zu kontaktieren ist. Speziell bei kritischen Fragen, über die binnen kurzer Zeit zu entscheiden ist, stellt die Patientenverfügung den direkteren Weg dar.