Wer den Kauf einer Sache wie beispielsweise eines Fahrzeugs nicht selbst tätigen kann, beauftragt einen Dritten, den Kaufvertrag in seinem Namen abzuschließen. Damit der Dritte für diese Tätigkeit rechtlich dazu befugt ist, benötigt er eine Vollmacht.. Um ein einen Kaufvertrag rechtskräftig abzuschließen, müssen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer geschäftsfähig sein.
Inhalt der Vollmacht
Vollmacht für laufzeitabhängige Rechtsgeschäfte
Es gibt im geschäftlichen wie privaten Bereich Rechtsgeschäfte, die sich zeitlich hinziehen. Das können Vertragsverhandlungen sein aber auch Verträge, die eine festgelegte Laufzeit haben. Die Verhandlungen führt der Vertragspartner in der Regel selbst, für den Abschluss beauftragt er einen Dritten, der diesen Geschäftsvorgang zu zum Abschluss bringt. Entsprechend ist die Vollmacht zu verfassen. Zwingend notwendig sind folgende Inhalte:
- die genaue Bezeichnung des Vertrages
- Sinn und Zweck des Vertrags
- die Laufzeit des Vertrages mit dem genauen Beginn und dem Ende des Vertrags.
Hinweise
Außerdem sind die Hinweise wichtig, dass sich der Vollmachtnehmer mit einem Lichtbildausweis legitimiert und die Vollmacht vorzulegen hat. Der Passus, dass diese Vollmacht ausschließlich für diesen einen Vertragsabschluss bezieht, ist von Bedeutung. Mit der Erledigung der in der Vollmacht bestimmten Tätigkeiten erlischt die Vollmacht (§ 168 BGB). Weiterhin ist der Vollmachtnehmer verpflichtet, die Originalvollmacht an den Vollmachtgeber zurückzugeben. Die Rückgabe hat, ohne Aufforderung des Vollmachtgebers zu erfolgen; ein Zurückhalten der Vollmacht ist dem Bevollmächtigten nach § 175 Satz 1 BGB nicht gestattet.
Gesetzgeber
Der Gesetzgeber schreibt für die Form von Vollmachten keine Bestimmungen vor. Wer jedoch einen Dritten beauftragt, in seinem Namen und auf seine Rechnung Rechtsgeschäfte zu tätigen, sollte die Vollmacht so detailliert als möglich verfassen. Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Dritte aufgrund der Vollmacht ausschließlich für dieses eine, genau definierte Rechtsgeschäft bevollmächtigt ist. Der Aussteller trägt die Nummer des Lichtbildausweises in die Vollmacht ein, damit die Identität des Bevollmächtigten den Vertragspartnern gegenüber zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.