Vollmacht für den Abschluss eines Vertrags


Wer den Kauf einer Sache wie beispielsweise eines Fahrzeugs nicht selbst tätigen kann, beauftragt einen Dritten, den Kaufvertrag in seinem Namen abzuschließen. Damit der Dritte für diese Tätigkeit rechtlich dazu befugt ist, benötigt er eine Vollmacht.. Um ein einen Kaufvertrag rechtskräftig abzuschließen, müssen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer geschäftsfähig sein.

Inhalt der Vollmacht

Die Vollmacht muss zwingend die vollständigen Daten beider Parteien enthalten. Damit keine Unstimmigkeiten auftreten, ist es ratsam, auch Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Lichtbildausweises beider Parteien anzugeben. Sorgfältig, ausführlich und unmissverständlich beschreibt der Vollmachtgeber den Vertrag, den der Vollmachtnehmer in seinem Namen abschließen soll.. Weiterhin bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Dritten, erforderliche Handlungen vorzunehmen, welche für dieses eine Rechtsgeschäft zweckmäßig und notwendig sind. Des weiteren gestattet er dem Vollmachtnehmer, Unterlagen, Dokumente für dieses Rechtsgeschäft entgegenzunehmen. Auch der Hinweis, dass die Vollmacht ausschließlich für diesen einen Vertragsabschluss Gültigkeit hat, ist im Text der Vollmacht zu integrieren.

Vollmacht für laufzeitabhängige Rechtsgeschäfte

Es gibt im geschäftlichen wie privaten Bereich Rechtsgeschäfte, die sich zeitlich hinziehen. Das können Vertragsverhandlungen sein aber auch Verträge, die eine festgelegte Laufzeit haben. Die Verhandlungen führt der Vertragspartner in der Regel selbst, für den Abschluss beauftragt er einen Dritten, der diesen Geschäftsvorgang zu zum Abschluss bringt. Entsprechend ist die Vollmacht zu verfassen. Zwingend notwendig sind folgende Inhalte:

  • die genaue Bezeichnung des Vertrages
  • Sinn und Zweck des Vertrags
  • die Laufzeit des Vertrages mit dem genauen Beginn und dem Ende des Vertrags.

Hinweise

Außerdem sind die Hinweise wichtig, dass sich der Vollmachtnehmer mit einem Lichtbildausweis legitimiert und die Vollmacht vorzulegen hat. Der Passus, dass diese Vollmacht ausschließlich für diesen einen Vertragsabschluss bezieht, ist von Bedeutung. Mit der Erledigung der in der Vollmacht bestimmten Tätigkeiten erlischt die Vollmacht (§ 168 BGB). Weiterhin ist der Vollmachtnehmer verpflichtet, die Originalvollmacht an den Vollmachtgeber zurückzugeben. Die Rückgabe hat, ohne Aufforderung des Vollmachtgebers zu erfolgen; ein Zurückhalten der Vollmacht ist dem Bevollmächtigten nach § 175 Satz 1 BGB nicht gestattet.

Gesetzgeber

Der Gesetzgeber schreibt für die Form von Vollmachten keine Bestimmungen vor. Wer jedoch einen Dritten beauftragt, in seinem Namen und auf seine Rechnung Rechtsgeschäfte zu tätigen, sollte die Vollmacht so detailliert als möglich verfassen. Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Dritte aufgrund der Vollmacht ausschließlich für dieses eine, genau definierte Rechtsgeschäft bevollmächtigt ist. Der Aussteller trägt die Nummer des Lichtbildausweises in die Vollmacht ein, damit die Identität des Bevollmächtigten den Vertragspartnern gegenüber zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.