Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten: Das sollten Sie wissen


Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten sollte sorgfältig formuliert sein.
Eine Vollacht für Wohnungsangelegenheiten kann viel Zeit sparen.

Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten kann viele Vorteile für alle Beteiligten haben. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier. 

Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten kann viel Zeit sparen

Von einer Wohnung in eine andere ziehen ist immer mit Stress und viel Arbeit verbunden. Wäre es da nicht toll, wenn Sie ganz einfach ein wenig Arbeit abgeben könnten? Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten kann dabei helfen. Zum Beispiel bei der Wohnungsübergabe. Denn mit einer richtig ausgestellten Vollmacht kann ganz einfach eine andere Person mit dem Vermieter zusammen eine Wohnungsübergabe durchführen. Das erspart Ihnen viel Zeit, die Sie in ihr neues Projekt stecken können.

Übrigens gilt die Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten auch für den Vermieter. Auch hier kann eine bevollmächtigte Person die Übergabe statt des Vermieters übernehmen. Besonders dann, wenn der Vermieter in einer anderen Stadt wohnt, ist diese Vollmacht sehr beliebt. Die Person kann sich nämlich dann nicht nur um die Übergabe, sondern auch um viele andere Angelegenheiten, die mit der Wohnung in einem Zusammenhang stehen, kümmern.

Daher haben viele Hausverwalter auch eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten des jeweiligen Vermieters.

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Vollmacht für WohnungsangelegenheitenUnsere Muster Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten können Sie hier einfach per E-Mail anfordern. Der Downloadlink wird Ihnen dann per E-Mail zugeschickt. Danach können Sie die Vorlage im Word-Format herunterladen.








Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten: Das gilt es zu beachten

Damit Vermieter und Mieter in vollem Umfang von der Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten profitieren können, gilt es einige Dinge zu beachten. Denn nur dann, wenn die Vollmacht vollständig und juristisch korrekt ausgefüllt ist, ist sie gültig und überträgt die Rechte auf die darin genannten Personen. 

Daher sollten Sie darauf achten:

  • Die Vollmacht möglichst genau zu formulieren. Negative Formulierungen wie: „Ich erlaube der Person XY nicht, die Miete entgegen zu nehmen.“ Sollten Sie vermeiden, denn diese Fälle führen regelmäßig zu Auslegungsschwierigkeiten. Besser ist es vielmehr, wenn Sie alles aufzählen, was die Person für Sie erledigen darf. Am übersichtlichsten geht das in Form von einer Liste. 
  • Die Vollmacht muss in schriftlicher Form vorliegen und von dem Mieter oder Vermieter unterzeichnet sind. Konkrete Vorgaben, wie die Vollmacht genau auszusehen hat, gibt es nicht. Jedoch sollten einige wichtige Daten nicht fehlen. Dazu gehören:
    • Der Name des Mieters/Vermieters (also derjenige, der die Vollmacht ausstellt) inklusive aktueller Wohnanschrift
    • Der Name der Person, die die Vollmacht bekommen soll
    • Adresse des Objekts, für das die Vollmacht gelten soll
    • Geltungsbereich (auch zeitlich) der Vollmacht. Gerade dieser Punkt ist wichtig. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Vollmacht zeitlich begrenzt ist. Andernfalls könnten Sie später das Problem haben, dass nicht geklärt ist, wer sich nun um die Wohnung kümmern soll und wer nicht.

Wer kann eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten erhalten?

In der Regel können Sie jede Person mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten, solange die Person geschäftsfähig ist. Davon abgesehen gibt es keine weiteren Einschränkungen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Person vertrauenswürdig und zuverlässig ist. Immerhin kann es gerade bei Wohnungsangelegenheiten schnell um große Summen gehen. 

Was kann eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten regeln?

Im Prinzip können Sie in einer Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten alle Dinge regeln, die die Wohnung oder das Haus betreffen. Der Umfang bleibt letztlich Ihnen überlassen. Als Daumenregel gilt, dass Sie alle Dinge, die Sie auch selbst regeln oder ausführen dürfen, an eine dritte Person übertragen können. Wichtig ist lediglich, dass Sie unmissverständlich klar machen, was die Vollmacht umfassen soll. Das können unter anderem folgende Aufgaben sein: Der Bevollmächtigte kann

  • Mietzahlungen anweisen (Mieter) oder die Miete entgegennehmen (Vermieter)
  • sich um die Kaution kümmern, diese anweisen und/oder entgegennehmen
  • die Nebenkostenabrechnung annehmen und ihr widersprechen (Mieter)
  • die Nebenkostenabrechnung ausstellen
  • den Wohnungsschlüssel annehmen und zurückgeben
  • sämtliche Verträge, die mit der Wohnung in einem Zusammenhang stehen, abschließen und auch wieder kündigen

Das ist nur eine kleine Aufzählung all der Tätigkeiten, die der Bevollmächtigte übernehmen darf. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch ganz einfach in unseren Mustervorlagen umsehen und sich Anregungen holen. 

 

Bildnachweis: Fotolia AntonioDiaz