Die Vorsorgevollmacht wird in Deutschland häufig als ein Instrument für ältere Menschen angesehen. Die Vermutung liegt nahe, dass durch ein gehobenes Alter oder Gebrechlichkeit nicht mehr selbst wichtige Entscheidungen getroffen werden können. Dies ist jedoch bei weitem nicht die einzige Situation, in der eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist. Sie können als volljährige Person nicht zu jung dafür sein. Auch unerwartete Umstände wie ein Unfall, plötzliche Erkrankung oder andere Schicksalsschläge können von einem Moment auf den anderen eine Betreuung durch Dritte notwendig machen. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Recht auf Selbstbestimmung besser auszuüben. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, dass mit einer ein Bevollmächtigter als Betreuer festgelegt werden kann, der sich um die Angelegenheiten des Vollmachtgebers kümmert. Unser Vorsorgevollmacht Formular ist die optimale Grundlage dafür.
Vorsorgevollmacht Formular herunterladen
Wir stellen Ihnen zwei Dateien zur Verfügung. Einmal als PDF-Dokument und einmal als Word-Dokument. Hier können Sie Ihre Angaben einfügen.
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Wichtig: Registrieren Sie Ihre Vorsorgeverfügungen bei bei der Bundesnotarkammer
Registrieren Sie Ihre Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Betreuungsgericht prüft immer erst, ob dort eine Registrierung erfolgt ist.
Hinweis: Herzlich gern bieten wir Ihnen unser Vorsorgevollmacht Formular kostenlos an. Wir können dafür jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr hin. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Vorsorgevollmacht in der Praxis
Einer der größten Vorteile einer Vorsorgevollmacht ist ganz klar, dass im Ernstfall kein gesetzlicher Betreuer von einem Betreuungsgericht bestellt werden muss. Indem Sie unser Vorsorgevollmacht Formular als Grundlage verwenden, können Sie eine Person Ihres Vertrauens für der Regelung Ihrer Angelegenheiten bevollmächtigen. Unser Formular umfasst hierbei gleich verschiedenste Punkte. Diese entstammen alle der Praxis und wurden dort bereits von anderen Personen genau so in ihrer Vorsorgevollmacht aufgenommen.
Meist wird nur eine einzige Person als Bevollmächtigter festgelegt. Sinnvoll ist allerdings auch eine zweite Person mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten. Es kann immer passieren, dass der Vollmachtnehmer im Ernstfall nicht zur Verfügung steht. Immerhin wird eine Vorsorgevollmacht meist nicht vor dem Hintergrund von Wochen oder Monaten aufgesetzt, sondern eher im Hinblick mehrerer Jahre. Es würde im Ernstfall schon ausreichen wenn der Bevollmächtigte im Urlaub ist und daher nicht erreicht werden kann. Schon wird ein Ersatz benötigt. Wenn Sie in dieser Situation keine weitere Person festgelegt haben, muss doch wieder ein Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Daher empfiehlt es sich zwingend mehrere Personen mit einer eigenen Vorsorgevollmacht auszustatten.
Ebenfalls möglich ist es, dass Sie einer Person nicht alle in unserem Vorsorgevollmacht Formular aufgeführten Rechte zugestehen. Sie können hier je nach Wunsch einzelne Punkte streichen. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass der Betreuer oder die Betreuerin über Vermögensangelegenheiten entscheiden kann, streicht diese Passage natürlich einfach. Zudem besteht immer die Möglichkeit verschiedene Personen mit unterschiedlichen Befugnissen auszustatten.